Anwalt Verkehrsrecht münchen

Kanzlei Torsten Klose

Anwalt für Verkehrsrecht in München

Ihr Anwalt Torsten Klose & Ihr Anwalt Sven Fromme

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München befindet sich zwischen Goetheplatz und der Agentur für Arbeit in München. Torsten Klose und Sven Fromme setzen sich für Sie ein, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Unsere Anwälte kämpfen für Ihr Recht in diesen Schwerpunkt-Bereichen:

Illegales Autorennen, Symbolbild Anwalt Verkehrsrecht

Verkehrsstrafrecht

  • Illegales Autorennen
  • Drogen & Alkohol am Steuer
  • Führerscheinverlust...
Abfindungsrechner Symbolbild, Berechnung Abfindung Anwalt München

Bußgeldsachen

  • Rotlichtverstoß
  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Bußgeldbescheid...
Anwalt für Verkehrsrecht in München, Symbolbild

Verkehrszivilrecht

  • Unfallabwicklung
  • Unfallflucht
  • Unfallschaden...

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Ihre Anwälte für Verkehrsrecht bei HK RECHT

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Ihre Soforthilfe gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote

Tausende Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Unfälle werden auf deutschen Straßen registriert. Dabei weiß jeder Autofahrer oder Biker: Die meisten Verstöße passieren unabsichtlich, versehentlich oder gar aus purer Träumerei. Zu schnell zu fahren oder eine rote Ampel zu übersehen, zieht allerdings weit mehr Konsequenzen nach sich, als ein kleines Bußgeld. Der Grat hin zum Fahrverbot ist schmal. Fast 500.000 Menschen müssen jedes Jahr zumindest eine Zeit lang auf ihr Auto und den Führerschein verzichten – nicht immer zu Recht.... WEITERLESEN

Drohen Ihnen ein hohes Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot? Fürchten Sie als Beteiligter eines Verkehrsunfalls um Ihre Ansprüche? Dann helfen wir Ihnen als rechtlicher Beistand. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in München und Deutschlandweit fokussieren wir uns auf Ihre Bedürfnisse. In allen Teilgebieten, darunter das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrszivilrecht. Finden Sie mit uns einen kompetenten Ansprechpartner, auch in Führerscheinfragen. Dank unserer langjährigen Erfahrung besitzen wir das nötige Rüstzeug für den Umgang mit Behörden, Gerichten und Versicherungen. So setzen wir Ihr Recht konsequent durch.

Unfälle, Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis setzen Ihre Existenz aufs Spiel. Schließlich bedeutet das für Sie nicht nur hohe Strafen und Kosten. Auch wird Ihre Mobilität erheblich eingeschränkt – obwohl Sie dafür möglicherweise nicht einmal die Schuld tragen. Daher leisten wir Soforthilfe. Nach einem Verkehrsunfall setzen wir uns für Sie beharrlich mit den Unfallgegnern auseinander, damit Sie Ihren verunfallten Wagen schnellstmöglich reparieren lassen oder ersetzen können. Drohende Fahrverbote können wir mit einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts in vielen Fällen noch abwenden. Auch bei einer Verkehrsstraftat, die Ihnen vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen bis zum Ende zur Seite und erreichen für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Für Sie da - Anwalt für Verkehrsrecht in München

Was als Ihr Anwalt für uns wichtig ist

Es ist uns wichtig, dass unsere Mandanten vollständig und transparent über die Kosten unserer Arbeit informiert werden. Selbstverständlich kooperieren wir mit allen Rechtsschutzversicherungen.

Wir entlasten Sie und übernehmen die Deckungsanfrage bei der Versicherung.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und durch eine ausgesprochene Kündigung in eine prekäre Einkommenssituation geraten sind, prüfen wir, ob Prozesskostenhilfe gewährt werden kann. Da das Recht nicht nur eine Sache der Wohlhabenden ist, vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei Kostenübernahme durch die Staatskasse.

Schwerpunkte im Verkehrsrecht: Trunkenheitsfahrt, Führerscheinentzug, Unfallflucht

In allen Verkehrsbelangen

Neben dem Arbeitsrecht liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte auch im Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Prozessrecht. Für das Verkehrsrecht unterstützen wir bei sämtlichen Problemen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Hier können Herr Rechtsanwalt Sven Fromme und ich mehrjährige Erfahrungen zurückgreifen. Denn genau darauf kommt es bei der Verhandlung mit der Haftpflichtversicherung an.

Alkohol

Eine Fahrt mit dem Auto oder Motorrad unter Alkoholeinfluss gilt nicht nur als gefährlich. Sie setzt auch immer den Führerschein aufs Spiel. Zu beachten sind dabei nicht nur die Promillegrenzen, sondern auch die Begleitumstände. Diese entscheiden darüber, ob es sich bei der Trunkenheitsfahrt um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar um eine Straftat handelt mit Verlust der Fahrerlaubnis handelt. Weil auch der E-Scooter nicht unter Alkoholeinfluss gefahren werden darf ist frühzeitige Unterstützung durch erfahrene Anwälte unerlässlich.

Autokauf und Reparatur

Das Kaufen, Verkaufen und Reparieren von Fahrzeugen ist nicht frei von Tücken. Besonders bei Gebrauchtwagen ist professionelle Unterstützung ratsam, um auf Nummer sicher zu gehen. Schon bei der Ausgestaltung des Kaufvertrages gilt es, Risiken abzuwenden. Auch bei Fragen zur Gewährleistung, zu auftretenden Mängeln oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag hilft Ihnen Ihr Anwalt für Verkehrsrecht aus München. Schließlich gilt ein Autokauf als große Investition. Fehler werden so schnell besonders teuer.

Wir beraten Sie zu folgenden Rechtsfragen:

  • Analyse und Gestaltung von Kaufverträgen
  • Garantie und Gewährleistung
  • Geltendmachung von Mängeln inklusive Nachbesserung und Minderung
  • Produkthaftung
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Schadenersatz

Bußgeldbescheid

Millionen von Bußgeldbescheiden werden jedes Jahr allein in Deutschland als Folge einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr verschickt. Schätzungen ergeben, dass davon jeder Dritte fehlerhaft ist. Den Bußgeldbescheid durch erfahrene Anwälte prüfen zu lassen, kann sich auszahlen. Schließlich sind diese inklusive aller Kosten und Auslagen nicht nur teuer. Oft ziehen sie auch Punkte und sogar Fahrverbote nach sich.

Bei einer Prüfung darf allerdings keine Zeit verloren werden – schließlich gilt ein Bescheid bereits zwei Wochen nach seiner Zustellung als rechtskräftig. Rufen Sie uns am besten direkt an. Die Kosten sind meist durch eine Rechtschutzversicherung gedeckt.

Fahrverbot

Nicht nur bei schweren Verstößen aus dem Bußgeldkatalog verhängen die Behörden neben allen anderen Konsequenzen auch ein Fahrverbot. Dabei sind die Grenzen fließend. Schon wenige km/h zu viel entscheiden zum Beispiel darüber, ob Ihnen "nur" ein Punkt oder sogar ein Fahrverbot droht.

Fahrverbote werden immer für mindestens einen Monat ausgesprochen, können jedoch auch erheblich länger andauern. Besonders für Berufstätige wird dies zum echten Ärgernis. Wer auf sein Auto angewiesen ist, muss sich so kurzfristig nach einer Alternative umsehen. In Kombination mit dem Bußgeld bedeutet das nicht selten hohe finanzielle Einbußen.

Ihr erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht setzt sich für Sie ein und lässt keine Möglichkeit ungeprüft. So gelingt es uns entweder, durch einen Einspruch das Fahrverbot gänzlich abzuwenden oder es zumindest auf einen für Sie günstigen Zeitpunkt zu verlegen.

Geschwindigkeitsverstoß

Die mit großem Abstand meisten Bußgeldbescheide werden wegen zu schnellem Fahren verschickt. Dabei ist der Bußgeldkatalog streng: Mehrere hundert Euro Geldbuße, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind erwartbare Folgen.

Zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes werden Messgeräte eingesetzt, die viele Schwachstellen offenbaren. Besonders ärgerlich ist das, da im Zweifel schon ein km/h zu viel den Unterschied macht. Unsere Prüfung beweist oftmals die Unverwertbarkeit der Messergebnisse oder bewirkt zumindest einen höheren Toleranzabzug.

Gewährleistung nach Autokauf

Viele Mängel offenbaren sich erst, nachdem man das Auto bereits gekauft hat. In diesem Fall hilft die Gewährleistung weiter. Diese gilt beim Kauf sowohl von Neu- als auch von Gebrauchtfahrzeugen von gewerblichen Verkäufern und soll dafür sorgen, dass Sie einwandfreie Ware erhalten. Ihre Anwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Ordnungswidrigkeit

Der größte Anteil der Vergehen im Straßenverkehr fällt unter die Ordnungswidrigkeiten. Im Gegensatz zu einer Straftat drohen Ihnen dabei somit weder Geld- noch Freiheitsstrafen. Stattdessen sind Sie nur zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet. Weitere mögliche Konsequenzen sind zum Beispiel Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Dennoch kann selbst eine Ordnungswidrigkeit für Sie teuer werden. Am häufigsten werden Fahrer wegen zu schnellem Fahren, der Nutzung des Handys sowie des Überfahrens roter Ampeln belangt. Auch im Falle einer Ordnungswidrigkeit sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, um schwerwiegende Konsequenzen abzuwenden.

Reparaturschaden

Die wenigsten Verkehrsunfälle sind mit einem Totalschaden oder gar Verletzungen verbunden. Dennoch führt bei modernen Autos selbst ein Zusammenstoß beim Ausparken schon zu einem Reparaturschaden, dessen Beseitigung teuer ist. Das Problem: Keine Versicherung zahlt gerne. Das Geld, das Ihnen zusteht, zu erstreiten, ist ohne professionelle Unterstützung oft ein langwieriger Prozess.

Von einem Reparaturschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten zusammen mit der Wertminderung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht übersteigen. Sach- und fachgerechte Reparaturen werden allerdings auch dann bezahlt, wenn die Gesamtkosten 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in München übernimmt für Sie die Auseinandersetzung mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen. So werden Ihnen die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges zuverlässig erstattet.

Rotlichtverstoß

Jeder kennt es: Eine Ampel, die eben noch grün war, springt innerhalb des Bruchteils einer Sekunde auf Rot. Doch selbst dann, wenn Sie nur einen kurzen Moment zu spät kommen, liegt bereits ein Rotlichtverstoß vor. In jedem Fall erwartet Sie ein hohes Bußgeld sowie mindestens ein Punkt. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, führt der Verstoß sogar zum Fahrverbot.

Ob der Vorwurf berechtigt ist, sollte in diesem Fall von Ihrem Anwalt genau geprüft werden. Nur so schützen Sie sich zuverlässig vor Geldbußen, Punkten und existenzbedrohenden Fahrverboten.

Totalschaden

Selbst harmlos anmutende Unfälle führen schnell zum Totalschaden. Bei modernen Autos ist dies nur ein schmaler Grat. Von einem Totalschaden spricht man, wenn das Auto entweder aus technischen Gründen nicht mehr repariert werden kann oder die Reparaturkosten samt Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall muss Ihnen die gegnerische Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung nach Abzug des Restwerts erstatten.

Allerdings setzen viele Versicherungen einen Wiederbeschaffungswert an, mit dem Sie Ihr Fahrzeug nicht einmal ansatzweise gleichwertig ersetzen können. Bevor Sie sich darauf einlassen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir machen Ihre Rechte gegenüber Versicherungen geltend.

Unfallabwicklung

Ein Autounfall ist für beide Seiten immer eine enorme Belastung. Selbst ohne erhebliche Sachschäden oder Verletzungen ist die Unfallabwicklung einerseits mit psychischem Druck, andererseits mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Selbst dann, wenn Sie keinerlei Schuld an dem Unfall tragen, ist anwaltliche Hilfe unabdingbar. Schließlich sitzt auf der anderen Seite eine Versicherung mit erfahrenen Fachleuten. Diese hat ein reges Interesse daran, ihre eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Wer auf sich allein gestellt ist, tritt an dieser Stelle schnell ins Fettnäpfchen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München bewahrt Sie vor teuren Fehlern.

Wir kümmern uns um die Abwicklung des Unfalls und stehen Ihnen in folgenden Fragen mit Rat und Tat zur Seite:

  • Beweissicherung
  • Wahl des Gutachters
  • Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld
  • Ersatz des Verdienstausfalls
  • Beschaffung eines Ersatzwagens für die Zeit der Reparatur
  • Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Reparatur
  • Ersatz der Heil- und Kurbehandlungskosten
  • eventuell notwendige Umschulungen

Nicht nur die Kosten für Reparatur und Wiederbeschaffung des Fahrzeuges müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. In allen Fällen sind sie auch zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet, wenn der Unfall vom anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren wir Sie rechtzeitig und beraten Sie transparent zu sinnvollen Maßnahmen, die Sie gemeinsam mit uns ergreifen sollten.

Wir leisten Soforthilfe nach jedem Unfall. Kontaktieren Sie uns umgehend, sodass wir direkt mit der Regulierung des Schadens aktiv werden können. Vom Unfall bis zur erfolgreichen Abwicklung stehen wir an Ihrer Seite und nehmen die Last von Ihren Schultern. Die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern überlassen Sie ganz einfach uns. Denken Sie dabei daran, dass Sie Ihre Unfallschuld zu keinem Zeitpunkt eingestehen müssen. Gehen Sie ohne Rücksprache mit uns außerdem nicht auf Angebote der Versicherung ein, die zu Ihrem Nachteil werden können.

Ob Reparatur- oder Totalschaden: Wir kämpfen für faire Bedingungen und ermöglichen so, dass Sie die Beseitigung von Schäden oder die Beschaffung eines Ersatzes nicht in ein finanzielles Loch stürzt. Auch ermöglichen wir durch unsere Erfahrung die Durchsetzung der 130-%-Regel. So haben Sie auch im Falle eines Totalschadens noch die Möglichkeit, Ihren Wagen reparieren zu lassen, wenn die Gesamtkosten den Wiederbeschaffungswert maximal um 30 % übersteigen.

In der Geschichte unserer Kanzlei konnten wir bereits zahlreichen Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und der Abwehr unfairer Versicherungspraktiken zur Seite stehen. Für Unfälle in Deutschland sowie im EU-Ausland sind wir Ihr Ansprechpartner.

Unfallflucht

Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss zunächst an der Unfallstelle verbleiben. Das gilt auch für einfache Parkrempler. So soll es allen Beteiligten möglich sein, den Unfall aufzunehmen, um anschließend mit der Schadensregulierung fortfahren zu können. Wer sich unerlaubterweise vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Dies stellt eine Straftat dar und wird mit einer Geld-, im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet, Führerschein und Fahrerlaubnis sind in großer Gefahr.

Bei Situationen wie dem Ein- und Ausparken entsteht oft jedoch nur ein kleiner Blechschaden. Dabei sind die Unfallopfer meist gar nicht anzutreffen. In diesem Fall müssen Sie als Verursacher eine angemessene Zeit warten. Wie lang diese angemessene Zeit ist, hängt von der Situation ab. Nachts ist es in einem Wohngebiet deutlich unwahrscheinlicher, auf den Halter des Fahrzeuges zu treffen als am Tag auf einem Supermarktparkplatz. In jedem Fall müssen Sie sich dennoch zumindest nachträglich bei der Polizei melden, sodass das Unfallopfer Ihre Kontaktdaten erhält.

Mitunter bemerkt man einen selbst verursachten Unfall jedoch zunächst gar nicht. Oder Sie verlassen den Unfallort aufgrund eines Schocks vorzeitig. Doch gerade dann gilt, entschlossen zu handeln und rechtzeitig die Meldung bei der Polizei nachzuholen. So vermeiden Sie im günstigsten Fall erhebliche Konsequenzen. Neben einer zu erwartenden Geldstrafe müssen Sie sonst mit Punkten, einem Fahrverbot oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Falls Ihnen die Unfallflucht vorgeworfen wird, sollten Sie sich sofort an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Wir beraten Sie kompetent, nehmen Ihre Ängste und verhelfen Ihnen zu einem fairen Ausgang. Rufen Sie uns an und schützen Sie sich vor schwerwiegenden Folgen.

Unfallschaden

Der erste Schock, psychischer Stress und tausend Dinge, um die Sie sich kümmern müssen – unabhängig vom Ausmaß des Schadens stellen Verkehrsunfälle eine starke Belastung dar. Professionelle Unterstützung ist an dieser Stelle das A und O. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und unterstützen Sie kompetent bei der Abwicklung des Unfalls.

Verkehrsstrafrecht

Manche Vergehen im Straßenverkehr sind so schwerwiegend, dass sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftat gelten. An dieser Stelle entscheidet kein Bußgeldkatalog, sondern das Gericht über die mögliche Strafe. Dabei sind sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen möglich.

Doch auch verkehrsrechtliche Konsequenzen wie Punkte und Fahrverbote können obendrein verhängt werden. Kam im Rahmen der Straftat jemand zu Schaden, ergeben sich außerdem Fragen der Haftung. Regressansprüche der Versicherungen führen so im schlimmsten Fall zu erheblichen finanziellen Einbußen.

Derartige Vorwürfe sollten sie aus den genannten Gründen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenden Sie sich stattdessen an Ihren Anwalt. Wir beraten Sie und erarbeiten eine Strategie, um Sie bestmöglich gegen den Vorwurf der Verkehrsstraftat zu verteidigen.

Verkehrsunfall

Ganz gleich, ob Sie Verursacher oder Opfer eines Verkehrsunfalls sind: Mit anwaltlicher Hilfe schützen Sie sich bestmöglich vor Nachteilen und Konsequenzen. Treffen Sie keine unnötigen Äußerungen gegenüber Polizei und Versicherung und überlassen Sie die Arbeit uns. Als erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht in München kämpfen wir für Ihr Recht.

Wir überlassen nichts dem Zufall. So kümmern wir uns um die faire Einschätzung von Unfallhergang und Schadenssumme und können auf dieser Grundlage die Frage der Haftung und des Schadenersatzes zu Ihren Gunsten klären.

Bewertungen für Rechtsanwalt Torsten Klose auf www.anwalt.de:

Herr Klose bietet eine überaus kompetente Beratung und und setzt sich mit großem Engagement ein! Die Kanzlei war mir eine große Unterstützung, welche ich sehr gerne jederzeit wieder in Anspruch nehmen werde! 

Ich bin sehr zufrieden!...

M.G. auf www.anwalt.de

Ich fühlte mich durch Herrn RA Torsten Klose sehr gut beraten und vertreten. Er hat, auf Basis unserer intensiven Abstimmungsgespräche, sehr schnell die aus meiner Sicht optimale Strategie in meinem Rechtsfall entwickelt und mit der Gegenseite sehr selbstbewußt und erfolgreich verhandelt. Der Fall konnte dadurch in rel. kurzer Frist und in meinem Sinne sehr positiv abgeschlossen werden. Besonders wichtig hierbei war aus meiner Sicht insbesondere seine realistische Einschätzung meiner Rechtsposition, aber auch sein sehr empathischer und persönlicher Umgang mit mir. Ich kann Herrn Klose daher uneingeschränkt empfehlen!

W.B. auf www.anwalt.de

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Häufig gestellte fragen

Ich wurde geblitzt – was soll ich tun?

Der Löwenanteil der Ordnungswidrigkeiten im Verkehr geht auf das Konto der Geschwindigkeitsverstöße. Dennoch gilt nicht jeder Bußgeldbescheid als berechtigt. Ungenaue Messmethoden sind einer der häufigsten Gründe dafür. Daher sollten Sie Ihren Bescheid von einem Anwalt prüfen lassen. Besonders sinnvoll ist das, wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erweist sich in vielen Fällen als gewinnbringend.

Wann muss ich zur MPU?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz: MPU) dient zur Überprüfung, ob jemand zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Diese Zweifel kommen nicht von ungefähr. Stattdessen verpflichten die Behörden Verkehrsteilnehmer erst nach schwerwiegenden Vergehen zur Teilnahme an der MPU. Zwingend wird sie, sobald die Fahrerlaubnis nach acht Punkten in Flensburg entzogen wurde. Doch auch nach dem Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, sich häufenden Verkehrsverstößen oder wegen einer Krankheit kann die MPU verhängt werden. Streng sind die Behörden zudem bei Vergehen in der Probezeit oder beim Verüben einer Straftat im Straßenverkehr.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Wenn ein Bußgeldbescheid auf sich warten lässt, fällt er nach dem endgültigen Eintreffen oft schon unter die Verjährungsfrist. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, bleiben den Behörden lediglich drei Monate Zeit, diese zu verfolgen. Danach gilt die Ordnungswidrigkeit bereits als verjährt. Aber Vorsicht, Verfolgungsverjährung kann durch die Behörde auch im Rahmen interner Arbeitsabläufe gehemmt werden.

Was sollte ich nach einem Verkehrsunfall tun?

Auf deutschen Straßen sind Unfälle traurige Routine – auch wenn diese meist nur einen geringfügigen Schaden hinterlassen. Bewahren Sie Ruhe, fotografieren Sie die Schäden und fertigen Sie Übersichtsbilder an. Schalten Sie bei erheblichem Sachschaden oder bei Verletzungen zudem die Polizei und die Rettungsdienste ein. Anschließend sollten Sie Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in München kontaktieren. Gestehen Sie dabei gegenüber Polizei und Versicherung unter keinen Umständen die Unfallschuld ein.

Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter?

Als Fahrer eines E-Scooters werden Sie im Straßenverkehr fasst so wie Autofahrer behandelt. Das heißt, dass eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille gilt. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt sogar eine strikte Null-Promille-Grenze, wenngleich man für den E-Scooter keinen Führerschein braucht. Fahren sie unter Drogen oder Alkoholeinfluss kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Was kann ich gegen ein drohendes Fahrverbot tun?

Das Verkehrsrecht sieht für viele Vergehen auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat als Konsequenz vor. Allerdings ist dafür oftmals die Schwere des Vergehens entscheidend. Daher lohnt sich die Prüfung des Sachverhaltes durch einen Anwalt. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, da sie zum Beispiel auf ungenauen Messungen basieren. In vielen Fällen können wir Ihr Fahrverbot noch rechtzeitig abwenden.

Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Aktuelle Urteile und weiterführende Informationen zu häufig gestellten Fragen unserer Mandanten.

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Auch für Sie im Arbeitsrecht aktiv - Ihre Anwälte in München

Mit Erfahrung für Ihr Recht

Als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht streiten wir für Ihr Recht. Mehr als 15 Jahre Berufserfahrung und unzählige erfolgreich abgeschlossene Verfahren.

Hervorragende Bewertungen zufriedener Mandanten spiegeln nicht nur unsere Erfolge wider, sondern bestätigen unsere sachliche Arbeitsweise.

Kontakt zur Kanzlei
Torsten Klose

Anwalt für Verkehrsrecht
Kapuzinerstraße 9 d
80337 München

Telefon: 089 3090 5160
Telefax: 089 3090 51629
E-Mail: kanzlei@hk-recht.de

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