Bussgeldkatalog
Bußgeldkatalog: So schützen Sie sich vor Bußgeldern und Fahrverboten
Über 66 Millionen Fahrzeuge sind in Deutschland zugelassen. Nicht wenige davon legen pro Jahr mehrere Zehntausend Kilometer zurück. Dass eine der vielen Regeln im Straßenverkehr mal übersehen wird, ist somit nur logisch. Geblitzt wurden die meisten schon einmal, auch standen schon viele auf dem falschen Parkplatz.
Der Bußgeldkatalog kennt unzählige Vergehen und bestraft diese mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot. Der Führerschein ist jedoch schneller weg als gedacht – obwohl sich zahlreiche Bußgeldbescheide als fehlerhaft erweisen.
Wir beantworten die dringendsten Fragen zum Bußgeldkatalog und zeigen Ihnen, wie Sie sich gegen zu hohe Bußgelder und Fahrverbote wehren.
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Bussgeldkatalog: Das sind die häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Verkehr
Deutschland ist eine Autofahrernation. Im internationalen Vergleich gilt der Weg zum Führerschein als herausfordernd, die Durchfallquoten sind hoch. Dennoch heißt das nicht, dass Autofahrer nie gegen die Regeln verstoßen. Millionen von Ordnungswidrigkeiten registriert das Kraftfahrt-Bundesamt Jahr für Jahr.
An der Spitze der Rangliste der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Verkehr stehen die Parkverstöße. Fast jeder Autofahrer hat schließlich schon einmal ein Knöllchen kassiert. In den meisten Fällen droht nur ein kleines Bußgeld. Wer in zweiter Reihe oder auf dem Radschutzstreifen hält, riskiert jedoch sogar einen Punkt.
Dicht dahinter sind die Geschwindigkeitsverstöße. Zu verdanken ist das den zahlreichen mobilen und stationären Blitzern, die im Einsatz sind. Je nach Ort und Geschwindigkeit wird zu schnelles Fahren mit mindestens 20 Euro sanktioniert. Doch schnell wird es teuer. Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen – oft lohnt sich ein Einspruch.
Auch mehrere Hunderttausend Handy- und Rotlichtverstöße zählen die Behörden jedes Jahr. Schnell ist auch da der Führerschein für einen Monat weg. Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Missachten der Vorfahrt, die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes sowie das unzulässige Überholen finden sich auf den weiteren Plätzen wieder.
Diese Konsequenzen kennt der Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog kennt zahlreiche Vergehen und wird regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst und verschärft. Die jüngsten Neuerungen sollen zum Beispiel das sogenannte Auto-Posing bestrafen. Doch auch das Parken auf E-Auto- und Carsharing-Parkplätzen wurde zuletzt neu in den Katalog aufgenommen. Häufige Verstöße wie das zu schnelle Fahren oder die Nutzung des Handys am Steuer werden zudem immer teurer.
Die Strafen laut Bußgeldkatalog sind standardisiert. Das heißt, dass allen Beschuldigten dieselben Konsequenzen drohen. Vereinzelt kennt der Katalog auch Verschärfungen, wenn man zum Beispiel andere gefährdet. Mitunter bestraft er auch Wiederholungstäter stärker, was besonders bei Geschwindigkeitsverstößen oder dem Fahren unter Alkoholeinfluss zur Anwendung kommt.
Jede Ordnungswidrigkeit des Bußgeldkataloges zieht ein Bußgeld nach sich. Die Höhe variiert je nach Vergehen stark. Von fünf Euro bis hin zu weit über 1.000 Euro sind möglich. Für Ersttäter ist wohl das zu schnelle Fahren am teuersten. Bis zu 800 Euro müssen gezahlt werden. Fünf Euro für das Missachten einer roten Ampel als Fußgänger haben dagegen eher symbolischen Charakter.
Die meisten Auto- und Motorradfahrer fürchten sich jedoch weniger vor dem drohenden Bußgeld. Stattdessen sind es die sogenannten Punkte in Flensburg, die Mehrfachtäter härter bestrafen sollen. Für schwerere Vergehen im Straßenverkehr sammelt man mindestens einen und maximal drei Punkte. Ab dem achten Punkt ist die Fahrerlaubnis vorerst weg und kann erst nach dem Absolvieren der MPU wiedererlangt werden.
Allerdings kann ein Vergehen auch unmittelbar zum Fahrverbot führen. Vorgesehen ist das zum Beispiel bei besonders gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das Fahrverbot beläuft sich auf mindestens einen und maximal drei Monate, ist aber nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis infolge einer Straftat zu verwechseln.
Gute Verteidigung ist wichtig
Nicht jeder Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ist korrekt und unanfechtbar. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München berät Sie und betreibt schnelle Schadensbegrenzung. Sie sollten in jedem Fall rechtzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen und nicht abzuwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist.
Wie funktioniert das Punktesystem in Deutschland?
Schwerere Verkehrsverstöße führen zu Punkten, die im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes gespeichert werden. Da sich dieses in Flensburg befindet, spricht man umgangssprachlich von "Punkten in Flensburg".
Für viele Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt. Schwerere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot sowie Straftaten werden mit zwei Punkten bedacht. Bei Straftaten, die den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, drohen dagegen drei Punkte.
Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Verhängt wird nun eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, nach derer sie wieder beantragt werden kann. Als Bedingung dafür gilt jedoch die erfolgreiche Teilnahme an der Medizinisch-Psychischen Untersuchung (MPU).
Wer maximal fünf Punkte gesammelt hat, kann freiwillig an einem Punkteabbauseminar teilnehmen und bekommt danach einen Punkt erlassen. Dies ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre möglich.
Darüber hinaus verfallen Punkte nach der jeweiligen Tilgungsfrist:
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: 2,5 Jahre
- Ordnungswidrigkeiten & Straftaten mit zwei Punkten: 5 Jahre
- Straftaten mit drei Punkten: 10 Jahre
Ihre Anwälte für Verkehrsrecht bei HK RECHT
TORSTEN KLOSE
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Was bedeuten Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit?
Die Vergehen des Bußgeldkataloges teilt man in sogenannte A- und B-Verstöße. Wer noch in der Probezeit ist und sich einen A-Verstoß leistet, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dieses kostet je nach Fahrschule mehrere Hundert Euro. Zudem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Dasselbe gilt für Fahranfänger, die zwei B-Verstöße sammeln. Für Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol oder illegalen Drogen ist zudem das Besondere Aufbauseminar vorgesehen. Ab dem dritten A-Verstoß sowie ab dem sechsten B-Verstoß in der Probezeit wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Schätzungen zufolge gilt jeder dritte Bußgeldbescheid in Deutschland als falsch. Gründe dafür liegen zum Beispiel in ungenauen Messmethoden bei der Bestimmung der Geschwindigkeit. Doch auch Formfehler oder die Verjährung nach drei Monaten führen dazu, dass ausgestellte Bußgeldbescheide eigentlich keine Relevanz mehr besitzen.
Ein Einspruch lohnt sich besonders bei hohen Bußgeldern sowie dann, wenn der Führerschein auf dem Spiel steht. Die Frist zum Einlegen des Einspruches ist jedoch kurz. Daher sollten Sie sich umgehend an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in München wenden.
Anwalt Verkehrsrecht München: Jetzt gegen fehlerhafte Bescheide wehren!
Bußgeldbescheide sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Diese kosten in der Regel weit mehr als das bloße Bußgeld. Wer seinen Führerschein abgeben muss, braucht schließlich für den täglichen Weg zur Arbeit eine geeignete Alternative. Das reißt nicht nur ein Loch ins Budget, sondern kann im schlimmsten Fall die eigene Existenz gefährden.
Daher ist Expertenhilfe angesagt! Als erfahrene Spezialisten für Verkehrsrecht wissen wir genau, wie man sich gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide zur Wehr setzt. Wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie und kämpfen für Ihr Recht!
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