Verkehrszivilrecht
Verkehrszivilrecht: So machen Sie Ihre Ansprüche geltend
Wer mit einem Auto, Motorrad, E-Scooter oder Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, genießt nicht nur grenzenlose Mobilität. Auch gelten für ihn zahlreiche Rechte und Pflichten. Diese greifen nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch auf ziviler Ebene. Alle Fragen zur Beziehung zwischen natürlichen und juristischen Personen beantwortet das Verkehrszivilrecht.
Bedeutung hat das für Autofahrer im Alltag in erster Linie bei Unfällen sowie Vertragsabschlüssen. Dabei regelt das Recht, wer wem gegenüber welche Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
Als Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht sind wir die Spezialisten in allen Gebieten des Verkehrszivilrechts. Kontaktieren Sie uns nach Unfällen, bei Problemen nach dem Autokauf oder bei Schwierigkeiten mit der Versicherung und erhalten Sie erstklassige Beratung!
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Welche Bereiche umfasst das Verkehrszivilrecht?
Für jeden, der schon einmal mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs war, hat das Verkehrsrecht Bedeutung. Damit auseinandersetzen muss man sich im Normalfall jedoch nur bei Problemen. Während sich das Verkehrsordnungswidrigkeiten- und das Verkehrsstrafrecht mit der Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger befassen, regelt das Verkehrszivilrecht die Beziehung zwischen einzelnen Personen.
Das Verkehrszivilrecht teilt sich grob in zwei Bereiche: Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht klärt in erster Linie, wer wem nach einem Unfall Schadenersatz leisten muss. Dagegen befasst sich das Verkehrsvertragsrecht mit allen Fragen rund um Kauf, Finanzierung, Vermietung, Reparatur und Tuning von Fahrzeugen. Auch das Versicherungsrecht gilt als Teil des Vertragsrechts.
Was steht mir nach einem Verkehrsunfall zu?
Unfälle sind auch auf den deutschen Straßen Alltag, auch wenn sie im internationalen Vergleich seltener vorkommen. Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurde, kann gewisse Ansprüche geltend machen. Somit ist der Verursacher dafür verantwortlich, das Unfallopfer so zu entschädigen, als hätte der Unfall nie stattgefunden.
An erster Stelle steht daher der Schadenersatz. Die Kosten für die Reparatur am Unfallfahrzeug des Geschädigten müssen von der gegnerischen Seite, genauer gesagt von deren Versicherung bezahlt werden. Bei kleineren Blechschäden, die keinen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben, ist das oft die einzige Form der Entschädigung. Je nach Schwere des Unfalls stehen dem Geschädigten jedoch noch weitaus mehr Leistungen zu:
- Nutzungsausfall: Für jeden Tag, an dem der Geschädigte sein Fahrzeug nicht nutzen kann, steht ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Dafür erhält er einen Pauschalbetrag, dessen Höhe sich am Wert und der Klasse des Fahrzeuges bemisst. Pro Tag beträgt er zwischen 23 und 175 Euro.
- Mietwagen: Alternativ kann sich der Geschädigte für einen Mietwagen entscheiden. Diesen kann er auf Kosten der Versicherung für die Zeit der Reparatur des eigenen Wagens nutzen.
- Heilbehandlungskosten: Wird eine medizinische Behandlung notwendig, übernimmt die Arztkosten nicht die eigene Krankenversicherung, sondern die Verursacherseite.
- Schmerzensgeld: Bei erheblichen physischen oder psychischen Schäden steht Opfern außerdem Schmerzensgeld zu. Dieses dient als Ersatz für die entgangene Lebensfreude.
- Verdienstausfall: Kann der Geschädigte seiner beruflichen Tätigkeit als Folge des Unfalls nicht nachgehen, muss die Verursacherseite den entgangenen Verdienst ersetzen.
- Haushaltsführungsschaden: Führt ein physischer oder psychischer Schaden dazu, dass sich das Unfallopfer nicht mehr um den eigenen Haushalt kümmern kann, steht ihm eine finanzielle Entschädigung zu. Damit soll man zum Beispiel eine Haushaltshilfe beauftragen können.
- Kostenpauschale: Für entstandene Unkosten zur Regulierung des Unfalls – beispielsweise durch Schriftverkehr und Telefonate – steht Unfallopfern zudem eine Auslagenpauschale von in der Regel 25 Euro zu.
Wichtig
Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen in Deutschland und in den meisten anderen Ländern der Welt versichert werden. Nach einem Unfall sind somit in der Regel die Versicherungen für die Schadensregulierung verantwortlich. Schnell kann es für die Verursacherseite jedoch teuer werden. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen dabei, alle Ansprüche gegen den Widerstand der Haftpflichtversicherung der Gegenseite geltend zu machen.
Wer haftet nach einem Unfall?
Für die Erstattung der Kosten der Gegenseite ist derjenige verantwortlich, der nach einem Unfall haftet. Allerdings unterscheidet man verschiedene Formen der Haftung.
Wer ein Kraftfahrzeug besitzt, schafft eine Gefahrenlage, die allein schon durch den Betrieb des Fahrzeuges besteht. Daher haftet der Halter in jedem Fall, wenn das Fahrzeug der Grund dafür ist, dass jemand zu Schaden kommt. Das gilt auch dann, wenn es sich bei Halter und Fahrer nicht um dieselbe Person handelt und gar kein regelwidriges Verhalten vom Fahrzeughalter ausging. Man spricht hierbei von der Gefährdungshaftung.
Der Fahrer haftet zudem, wenn er durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten den Unfall aktiv herbeigeführt hat. Allerdings kann das Mitverschulden eines Unfalls dazu führen, dass sich der Anspruch auf Schadenersatz mindert. Zum Haftungsausschluss kommt es dann, wenn der Fahrzeugführer den Unfall nicht selbst verschuldet hat sowie wegen höherer Gewalt. Elementare Naturkräfte wie Wirbelstürme oder Erdbeben oder auch Handlungen Dritter kommen dafür infrage, wenn sie unvorhersehbar sind. Im Falle eines Diebstahls des Wagens haftet der Fahrzeughalter somit zum Beispiel nicht.
Ihre Anwälte für Verkehrsrecht bei HK RECHT
TORSTEN KLOSE
SVEN FROMME
Was muss ich beim Autokauf beachten?
Grundsätzlich gelten bei jedem abgeschlossenen Kaufvertrag besondere Rechte und Pflichten. Große Relevanz besitzen diese unter anderem beim Autokauf. Schließlich geht es hierbei um hohe Summen.
Sie haben das Recht darauf, das Fahrzeug zu erhalten, das beworben wurde. Zeigen sich beispielsweise im Nachhinein Mängel, die beim Kauf weder angegeben wurden noch ersichtlich waren, können Sie die Nachbesserung, Minderung oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen.
Beim Kauf bei einem gewerblichen Händler haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung von maximal zwei Jahren. Kaufen Sie dagegen von privat, gilt dies nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie kein Recht auf ein mängelfreies Fahrzeug haben.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer von Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Wir prüfen Kaufverträge im Vorfeld und helfen auch nach einem abgeschlossenen Kauf, Ihre Rechte durchzusetzen.
Anwalt Verkehrsrecht München: Wir beraten Sie!
Das Verkehrszivilrecht ist ein Rechtsgebiet mit enormem Umfang. Für Privatpersonen sind Themen wie Schadensregulierung und Haftung meist nur schwer zu überblicken. Dabei steht viel Geld auf dem Spiel. Wer einen Schaden hat, möchte seine Ansprüche schnellstmöglich und in voller Höhe geltend machen. Auf Verständnis der Gegenseite trifft man dabei selten.
Daher hilft es, professionelle Hilfe an seiner Seite zu haben. Unsere Anwaltskanzlei in München ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert und steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihren Termin zur Erstberatung, in der wir alle dringenden Fragen beantworten.
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Torsten Klose
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