Illegales Autorennen 

Illegales Autorennen: So wehren Sie sich gegen Strafen! 

Deutschland gilt als eines der wenigen Länder, in denen auf weiten Teilen der Autobahn keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Dennoch ist es kaum möglich, das fahrerische Können und die technische Leistung auf die Probe zu stellen, wenn man nicht gerade Zugang zu einer Rennstrecke hat.

Viele weichen daher auf die öffentlichen Straßen aus. Wer gegen andere im Rennen antritt oder sogar allein die Grenzen ausloten will, macht sich jedoch schnell strafbar. Illegale Autorennen führen nicht nur zum Verlust des Führerscheins. Sogar Haftstrafen sind möglich. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht schafft Abhilfe!

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Was ist ein illegales Autorennen?

Mit dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen meint das Strafgesetzbuch ein Rennen, das im öffentlichen Straßenverkehr stattfindet. Schuldig macht sich nicht nur, wer mit dem eigenen Auto oder Motorrad daran teilnimmt. Auch die Ausrichter und alle, die an der Durchführung beteiligt sind, können grundsätzlich im selben Umfang bestraft werden.

Illegale Straßenrennen müssen nicht unbedingt in organisierter Form mit Start- und Ziellinie stattfinden. Auch "wilde Rennen", die sich beispielsweise spontan auf der Autobahn ergeben, werden bestraft. Sogar Alleinrennen mit dem Ziel, die eigenen Fähigkeiten und die Leistung des Wagens auszuloten, fallen unter den Straftatbestand.

Seit wann ist das illegale Autorennen eine Straftat?

Nach § 315d des Strafgesetzbuches gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen als Straftat. Sie können daher mit Geld- oder Freiheitsstrafen sanktioniert werden. Auch verkehrsrechtliche Konsequenzen ziehen sie nach sich.

Strafbar sind die illegalen Straßenrennen jedoch erst seit dem 13. Oktober 2017. Vorher galten sie lediglich als Ordnungswidrigkeit. Nur bei einer Gefährdung von Personen und Sachen waren Autorennen strafbar. Kamen im Rahmen des Rennens Unbeteiligte zu Tode, sprach man bis dahin lediglich von einer fahrlässigen Tötung.

Der Aufnahme der illegalen Straßenrennen in das Strafgesetzbuch vorangegangen war der Fall der sogenannten Ku'damm-Raser. Im Februar 2016 lieferten sich zwei Männer auf dem Berliner Kurfürstendamm ein Rennen. Einer der Fahrer kollidierte bei 160 km/h mit einem Jeep, dessen Fahrer noch an der Unfallstelle verstarb.

Die beiden Fahrer wurden daraufhin in einem Mordprozess angeklagt und rechtskräftig verurteilt – ein Novum. Der Unfallfahrer erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, dessen Kontrahent eine 13-jährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes.

Gute Verteidigung ist wichtig

Nicht jeder Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ist korrekt und unanfechtbar. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München berät Sie und betreibt schnelle Schadensbegrenzung. Sie sollten in jedem Fall rechtzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen und nicht abzuwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Darum können auch Rennen gegen sich selbst strafbar sein

Wie viele Personen an einem illegalen Straßenrennen teilnehmen, ist laut Strafgesetzbuch unerheblich. Auch Alleinrennen können somit grundsätzlich bestraft werden.

Da der Gegner fehlt, ist es für Gerichte allerdings schwieriger, den Charakter des Straßenrennens festzustellen. Laut § 315d müssen daher vier Kriterien zutreffen:

  • grob verkehrswidrige Fahrweise
  • rücksichtsloses Verhalten
  • Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit
  • Ziel, eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen

Somit muss der Fahrer die Verkehrsregeln bewusst missachten, wobei er in Kauf nimmt, dass andere Verkehrsteilnehmer durch seine Fahrweise beeinträchtigt oder gar gefährdet werden. Dabei bewegt er sich im Durchschnitt schneller als andere Fahrer zurück und fährt so, dass das Fahrzeug nicht dauerhaft sicher beherrscht werden kann.

Theoretisch kann er dabei sogar das Tempolimit unterschreiten, wenn seine Geschwindigkeit unter den gegebenen Verkehrs- und Witterungsbedingungen dennoch als zu hoch gilt. Auch das Erreichen einer möglichst hohen Geschwindigkeit gilt als Bedingung, womit hier nicht die Höchstgeschwindigkeit des Wagens, sondern das Maximaltempo unter den Verkehrsbedingungen gemeint ist.

Ihre Anwälte für Verkehrsrecht bei HK RECHT

Welche Strafen drohen bei einem verbotenen Autorennen?

Laut § 315d gilt ein illegales Autorennen als Straftat. Grundsätzlich droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren. Schon der Versuch, ein Kraftfahrzeugrennen zu veranstalten, gilt als strafbar.

Das maximale Strafmaß erhöht sich, wenn die Teilnehmer eines illegalen Autorennens andere Menschen oder Sachen gefährden. Bis zu fünf Jahre Haft sind möglich, bei Fahrlässigkeit bis zu drei Jahre.

Sorgen Teilnehmer an einem Rennen durch ihr Verhalten für den Tod oder eine schwere Verletzung einer Person, wird dies zwingend mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und maximal zehn Jahren, in minder schweren Fällen von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren bestraft.

Diese Konsequenzen sind außerdem möglich

Neben einer zu erwartenden Geld- oder Freiheitsstrafe drohen auch verkehrsrechtliche Konsequenzen im Falle einer Verurteilung. So wird das illegale Autorennen zudem mit drei Punkten und dem Fahrerlaubnisentzug sanktioniert.

Dabei wird eine Sperrzeit veranschlagt, nach deren Ablauf die Fahrerlaubnis erst wieder beantragt werden kann. Diese dauert zwischen sechs Monate und fünf Jahre, kann im Extremfall allerdings sogar lebenslang gelten. Darüber hinaus können die Behörden die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen.

Nicht selten wird sogar das Fahrzeug beschlagnahmt. So soll verhindert werden, dass die Täter auch ohne Führerschein weiter an illegalen Rennen teilnehmen. Nach § 315f StGB können Fahrzeuge sogar auf Dauer eingezogen werden, um weitere Gefahren zu vermeiden. In diesem Fall geht das Eigentum auf den Staat über, in der Regel werden die Fahrzeuge daraufhin versteigert.

Zahlt die Versicherung nach einem illegalen Straßenrennen?

Wer rücksichtslos und mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, kann sich selbst und andere leicht gefährden. Nach Meinung der Gerichte handeln Teilnehmer an einem illegalen Straßenrennen grob fahrlässig. Wer über eine Kaskoversicherung verfügt und Schäden an seinem eigenen Auto zu beklagen hat, kann somit nicht mit der Hilfe der Versicherung rechnen.

Ähnlich gestaltet es sich, wenn die Teilnehmer untereinander Schäden an ihren Fahrzeugen verursachen. Auch dann zahlt die Versicherung nicht. Die Fahrer müssen ihre Reparaturrechnungen somit selbst begleichen.

Kommen allerdings Unbeteiligte bei einem Straßenrennen zu Schaden, greifen die Haftpflichtversicherungen ein. Diese übernehmen die Kosten der Unfallopfer ähnlich wie bei einem normalen Unfall. Allerdings haben sich die Verursacher versicherungswidrig verhalten. Sie müssen somit damit rechnen, dass die Versicherungen sie in Regress nehmen werden. So müssen sie am Ende doch die Kosten für alle, die am Unfall beteiligt waren, selbst tragen.

Anwalt Verkehrsrecht München: Wir unterstützen Sie!


Ihnen wird die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen vorgeworfen? Dann sollten Sie jetzt handeln und sich an Ihren Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Schließlich drohen ihnen im schlimmsten Fall hohe Geld- und Haftstrafen. Auch kann der Einzug des Führerscheins und des Wagens Ihre Existenz gefährden.

Allerdings muss Ihnen die Teilnahme an einem Rennen zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Viele Indizien sind dabei subjektiver Natur. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie können wir erreichen, dass der Vorwurf der Straftat fallengelassen wird.

Wenden Sie sich jetzt an die Kanzlei Klose in München! Wir beraten Sie kurzfristig und unverbindlich.

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