Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht: Was droht bei Straftaten im Verkehr?

Verstöße gegen die Regeln stehen im Straßenverkehr auf der Tagesordnung. Manchmal kann man noch so gut aufpassen – an einem Bußgeld führt mitunter kein Weg vorbei. Bei besonders schweren Vergehen hat der Bußgeldkatalog allerdings keine Relevanz. Dann liegt unter Umständen eine Straftat vor.

Auch im Straßenverkehr können Delikte zu hohen Strafen führen. Geld- und Freiheitsstrafen sowie den Entzug der Fahrerlaubnis müssen Beschuldigte befürchten. Ein guter Anwalt hilft. Wir beraten Sie zu allein Feinheiten des Verkehrsstrafrechts, klären über zu erwartende Konsequenzen auf und vertreten Sie vor Gericht.

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Verkehrsstrafrecht: Was unterscheidet Straftaten von Ordnungswidrigkeiten

Regelverstöße ereignen sich auf deutschen Straßen minütlich. Meist handelt es sich dabei um Bagatelle. Falschparker und Temposünder erhalten standardisierte Strafen. Wie hoch Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot ausfallen, regelt der Bußgeldkatalog. Der anschließende Bußgeldbescheid wird von den Behörden ausgestellt, ein Gerichtsverfahren benötigt es dafür nicht.

Anders verhält es sich mit Delikten aus dem Verkehrsstrafrecht. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um schwerere Vergehen. Zu typischen Verkehrsstraftaten zählen das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss (mit nachweisbarer Fahruntüchtigkeit), Fahrerflucht sowie illegale Straßenrennen.

Besteht ein Verdacht, dass Sie eine Straftat im Straßenverkehr begangen haben könnten, eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren. In einigen Fällen wird das Verfahren im Laufe der Zeit eingestellt – beispielsweise aus Mangel an Beweisen oder wegen Geringfügigkeit. Alternativ befasst sich das Gericht mit dem Fall. Dieses kann Sie vom Vorwurf freisprechen oder Sie verurteilen.

Das Strafrecht sieht für Verkehrsstraftaten Geld- und Freiheitsstrafen als mögliche Sanktionen vor.

Die häufigsten Verkehrsstraftaten im Überblick

Von allen Verstößen gegen Recht und Ordnung im Straßenverkehr machen Straftaten nur einen Bruchteil aus. Dennoch zeigen sich auch hier eindeutige Tendenzen.

Besonders häufig wird das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet. Zu beachten ist dabei, dass dieses Vergehen auch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden kann, wenn eine gewisse Fahrtüchtigkeit noch gegeben ist. Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille aufweist oder schon ab 0,3 Promille, wenn er sichtbare Ausfallerscheinungen zeigt. Für die Trunkenheit im Verkehr ist eine Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug vorgesehen.

Drogendelikte sind allgemein seltener und werden außerdem deutlich häufiger als Ordnungswidrigkeit behandelt. Der Grund dafür ist, dass hier keine Promillegrenzen herangezogen werden können. Die Fahruntüchtigkeit muss somit nachgewiesen und nicht nur anhand der Konzentration im Blut belegt werden. Hier droht ebenfalls mindestens eine Geldstrafe, maximal ein Jahr Haft.

Auch die Unfallflucht ist auf deutschen Straßen leider keine Seltenheit. Mehrere Zehntausend Verstöße werden pro Jahr amtlich registriert, oft bleibt die Fahrerflucht jedoch ungesühnt, da der Täter nicht ermittelt werden kann. Abhängig ist die Strafe hierbei vor allem vom verursachten Schaden. Im Ernstfall droht ein dreijähriger Freiheitsentzug.

Signifikant ist auch die Zahl illegaler Straßenrennen. Nach Fällen mit Schwerverletzten und Toten entschied sich der Gesetzgeber, diese in jedem Fall strafbar zu machen. Das Gesetz trat im September 2017 in Kraft und sieht in besonders schweren Fällen eine zehnjährige Freiheitsstrafe vor. Belangt werden auch alle, die ein sogenanntes Alleinrennen gegen sich selbst durchführen.

Gute Verteidigung ist wichtig

Nicht jeder Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ist korrekt und unanfechtbar. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München berät Sie und betreibt schnelle Schadensbegrenzung. Sie sollten in jedem Fall rechtzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen und nicht abzuwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Welche Konsequenzen drohen bei Verkehrsstraftaten außerdem?

Für Ersttäter kommen Freiheitsstrafen nur bei besonders schweren Vergehen infrage. Im Zuge eines Strafverfahrens wartet daher meistens nur eine Geldstrafe. Jedoch zieht eine Verurteilung nach dem Strafrecht auch verkehrsrechtliche Konsequenzen nach sich. Diese können am Ende sogar für das größere Ärgernis sorgen.

Schon bei vielen Ordnungswidrigkeiten droht ein Fahrverbot. Dagegen kann eine begangene Straftat im Verkehr sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Entweder geschieht dies, weil man zu viele Punkte gesammelt hat (eine Straftat führt immer mindestens zu zwei, maximal zu drei Punkten) oder direkt im Zuge der Verurteilung. Bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis müssen Sie nun eine Sperrfrist abwarten, die zwischen sechs Monate und fünf Jahre, im Einzelfall sogar lebenslang gilt.

Auch kann die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Im Volksmund ist die MPU auch als Idiotentest bekannt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um weit mehr als einen Test. In der Realität ist die MPU nämlich ein zeitraubendes Verfahren, das noch dazu einige Hundert Euro kostet.

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Kanzlei Klose München: So verhalten Sie sich beim Vorwurf richtig

Strafverfahren im Verkehr führen zwar gerade als Ersttäter nur in Ausnahmefällen zu einer Freiheitsstrafe, die Sie auch antreten müssen – auf die leichte Schulter nehmen sollten Sie einen solchen Vorwurf dennoch nicht. Ohne Hilfe wartet auf Sie schließlich dennoch ein langwieriges und teures Verfahren, das mit ernsthaften Konsequenzen verbunden sein kann. Hohe Geldstrafen und der Führerscheinentzug drohen.

Sie sollten sich daher in jedem Fall an einen Experten wenden. Das Team von HK Recht verfügt über jahrelange Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und vertritt Sie im gesamten Prozess. Harsche Konsequenzen konnten wir so bereits in vielen Fällen verhindern.

Machen Sie unter keinen Umständen unnötige Angaben. Dass Sie die Straftat begangen haben, müssen Ihnen die Ermittlungsbehörden nachweisen und zweifelsfrei vor Gericht belegen können. Auch auf Äußerungen gegenüber der Polizei sollten Sie verzichten – Sie können sich damit nur selbst belasten!

Diese Konsequenzen sind außerdem möglich

Neben einer zu erwartenden Geld- oder Freiheitsstrafe drohen auch verkehrsrechtliche Konsequenzen im Falle einer Verurteilung. So wird das illegale Autorennen zudem mit drei Punkten und dem Fahrerlaubnisentzug sanktioniert.

Dabei wird eine Sperrzeit veranschlagt, nach deren Ablauf die Fahrerlaubnis erst wieder beantragt werden kann. Diese dauert zwischen sechs Monate und fünf Jahre, kann im Extremfall allerdings sogar lebenslang gelten. Darüber hinaus können die Behörden die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen.

Nicht selten wird sogar das Fahrzeug beschlagnahmt. So soll verhindert werden, dass die Täter auch ohne Führerschein weiter an illegalen Rennen teilnehmen. Nach § 315f StGB können Fahrzeuge sogar auf Dauer eingezogen werden, um weitere Gefahren zu vermeiden. In diesem Fall geht das Eigentum auf den Staat über, in der Regel werden die Fahrzeuge daraufhin versteigert.

Anwalt Verkehrsrecht München: Wir leisten Soforthilfe!

Der erste Schritt, den Sie beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat gehen sollten, ist das Einschalten eines Anwalts. Die Kanzlei Klose in München berät Sie umgehend und entwirft eine geeignete Strategie zur Verteidigung. So bewahren wir Sie erfolgreich vor hohen Strafen und retten im besten Fall Ihren Führerschein.

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