Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verkehrsordnungswidrigkeiten: Anwaltliche Hilfe gegen Bußgelder und Fahrverbote 

Im Durchschnitt legen die Menschen in Deutschland pro Jahr über 11.000 Kilometer mit ihrem eigenen Auto zurück. Dass dabei mal ein Fehler passiert, ist normal. Zu schnelles Fahren, das Übersehen der roten Ampel oder das Parken an der falschen Stelle gelten als minder schwere Vergehen im Straßenverkehr und werden daher als Ordnungswidrigkeiten behandelt.

Doch auch Verkehrsordnungswidrigkeiten können teuer werden. Von 5 Euro bis hin zu einigen Hundert Euro können Vergehen laut Bußgeldkatalog kosten. Dabei ist das für Auto- und Motorradfahrer der verschmerzbare Part. Fahrverbote oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis bedrohen dagegen die Existenz.

Doch was genau zählt im Verkehr als Ordnungswidrigkeit? Wie reagieren Sie am besten auf einen Bußgeldbescheid? Und wie hilft Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München bei der Abwehr schwerwiegender Konsequenzen? Wir geben die Antworten!

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Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Recht und Ordnung müssen besonders im Straßenverkehr durchgesetzt werden. Ansonsten kann es für alle Beteiligten schnell gefährlich werden. Nicht jedes Fehlverhalten wird jedoch gleich als Straftat gewertet. Ansonsten würden die zahlreichen Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Handyverstöße schnell zu unzähligen Gerichtsverfahren führen.

Stattdessen gelten viele Vergehen im Straßenverkehr nur als Ordnungswidrigkeit. Sie ziehen somit weder Geld- noch Haftstrafen nach sich. Wer erwischt wird, muss sich dennoch auf Konsequenzen gefasst machen. Im Bußgeldkatalog ist genau festgeschrieben, welche Sanktionen Beschuldigte zu befürchten haben. Mit dem Eintreffen des Bußgeldbescheides kommt auf Betroffene dann ein finanzieller Verlust zu. Bei schwerwiegenderen Vergehen drohen sogar Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Die Verkehrsordnungswidrigkeit zählt zu den allgemeinen Ordnungswidrigkeiten. Sanktionen verhängt werden bei Verstößen gegen Regelungen aus Rechtsverordnungen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Zu den am meisten registrierten Ordnungswidrigkeiten in Deutschland gehören:

  • zu schnelles Fahren
  • Handynutzung am Steuer
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überfahren einer roten Ampel

Gute Verteidigung ist wichtig

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann jeder begehen, der am Straßenverkehr teilnimmt. Somit sind nicht nur Auto- und Motorradfahrer von hohen Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten bedroht. Auch Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer setzen bei regelwidrigem Verhalten ihren Führerschein aufs Spiel. Punkte in Flensburg sind für Fußgänger nur in Ausnahmefällen vorgesehen, doch auch sie müssen mit kleinen Bußgeldern rechnen, wenn sie zum Beispiel eine rote Fußgängerampel missachten.

Verkehrsrecht: Was unterscheidet Ordnungswidrigkeiten von Straftaten?

Etwa 4,4 Millionen Verkehrsverstöße registriert das Kraftfahr-Bundesamt pro Jahr auf den deutschen Straßen. Den Löwenanteil machen davon die Ordnungswidrigkeiten aus. Schwerwiegendere Verstöße werden allerdings als Straftat eingestuft – über 250.000 Fälle gibt es pro Jahr. Doch was genau zeichnet Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten aus?

Einer der größten Unterschiede liegt darin, wer das Vergehen verfolgt. Während bei Straftaten die Staatsanwaltschaft dafür verantwortlich ist, werden Ordnungswidrigkeiten von der Verwaltungsbehörden geahndet. Straftaten werden dabei durch ein Strafgericht mit Sanktionen belegt, während die Bußgeldbescheide ebenfalls durch die Verwaltungsbehörden erlassen werden.

Bei Ordnungswidrigkeiten greift das Opportunitätsprinzip. Das heißt, dass es eine Ermessensentscheidung ist, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Dagegen greift bei Verkehrsstraftaten das Legalitätsprinzip. So muss die Staatsanwaltschaft zwingend allen strafbaren Handlungen nachgehen, auch wenn das Verfahren später möglicherweise wegen Geringfügigkeit oder des Mangels an Beweisen eingestellt wird.

Sanktionen verhängen die Ordnungsbehörden nach einer Ordnungswidrigkeit im Rahmen eines Bußgeldbescheids. Das Ausmaß von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten ist dabei genau im Bußgeldkatalog festgehalten. Bei Straftaten entscheidet das Gericht, wobei es gerade bei schwerwiegenden Vergehen zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann. Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen hier weitere Auflagen. Auch der Führerscheinentzug mit Knüpfung an die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kann vom Gericht angeordnet werden.

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Zu den am häufigsten geahndeten Verkehrsstraftaten zählen:

  • Fahrerflucht
  • Fahren unter starkem Alkoholeinfluss
  • Teilnahme an illegalen Autorennen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Im Allgemeinen drohen nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit geringere Strafen, als sie nach einer Straftat üblich sind. Dennoch variiert das Ausmaß stark. Von wenigen Euro für das Überqueren einer roten Fußgängerampel bis hin zu einer vierstelligen Geldbuße, Punkten und Fahrverboten für das Fahren unter Alkoholeinfluss ist der Bußgeldkatalog weit gefächert.

    Die typischsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

    Über vier Millionen Verkehrsordnungswidrigkeiten landen jedes Jahr in der Statistik des Kraftfahr-Bundesamtes. Absoluter Spitzenreiter in dieser Kategorie sind die Geschwindigkeitsverstöße. Weit über zwei Millionen Fälle registrieren die Behörden Jahr für Jahr. Die Gründe dafür sind klar: Einerseits braucht es nur wenige km/h zu viel, damit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Andererseits reicht ein einfaches Blitzerfoto bereits als Beweis aus.

    Zu schnelles Fahren kann allerdings teuer werden. Je nach Ort des Geschehens und Art des Fahrzeuges kommen schnell mehrere Hundert Euro zusammen. Auch ein bis zu drei Monate andauerndes Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg zieht ein besonders schwerwiegender Verstoß nach sich. Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zwar auch bei besonders hohem Tempo nicht als Straftat, allerdings können sie in Zusammenhang mit Delikten wie dem illegalen Straßenrennen oder der Gefährdung des Straßenverkehrs auch Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

    Ebenfalls häufig, aber mit weniger strengen Konsequenzen verbunden, sind Parkverstöße sowie die Nutzung des Handys am Steuer. Auch das Überfahren von roten Ampeln und Stoppschildern wird oft geahndet. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sind hierbei davon abhängig, ob andere gefährdet wurden oder sogar ein Sachschaden dadurch entstanden ist.

    Auch Mängel am Fahrzeug selbst können einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Je länger HU und AU aufgeschoben wurden, desto höher fällt das Bußgeld aus – im schlimmsten Fall droht sogar ein Punkt. Auch Überladung, fehlende Umweltplaketten oder falsche Reifen werden schnell mit oft erstaunlich hohen Bußgeldern bestraft.

    Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss wird besonders häufig geahndet. Dabei handelt es sich um Vergehen, die abhängig von der Schwere entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft werden. Beim Überschreiten der Promillegrenze drohen nicht nur Bußgelder im hohen dreistelligen Bereich (bei Wiederholungstätern deutlich mehr). Auch Punkte und Fahrverbote sind unausweichlich. Wer den Verkehr gefährdet, begeht dabei schon ab 0,3 Promille eine Straftat.

    So läuft das Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren ab

    Damit eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sanktioniert werden kann, muss sie zunächst einmal erfasst werden. Zuständig dafür ist die Polizei. Ein Blitzerfoto, auf dem das Kennzeichen zu sehen ist, ist dafür oft schon ausreichend. Schließlich kann bereits so mittels Datenabgleich mit dem Kraftfahr-Bundesamt ermittelt werden, wer der Halter des Fahrzeuges ist. Anschließend leitet die Polizei die Ergebnisse an die zuständige Bußgeldstelle weiter.

    Diese ist nicht verpflichtet, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Handelt es sich nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, rechtfertigt dies schließlich meist den Verwaltungsaufwand nicht. Stattdessen kann sie eine Verwarnung aussprechen. Dabei kann die Bußgeldstelle auch ein Verwarnungsgeld einfordern. Dessen Höhe liegt zwischen 5 und 55 Euro. Anders als beim Bußgeldbescheid werden hierbei keine weiteren Gebühren und Auslagen fällig. Eine Verwarnung samt Verwarnungsgeld kann die Polizei sogar an Ort und Stelle aussprechen. Achtung: Zahlen Sie das Verwarnungsgeld nicht oder geben alternativ rechtzeitig eine Stellungnahme ab, wird gegen Sie höchstwahrscheinlich doch ein Bußgeldverfahren eröffnet.

    Bevor ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird, hat der Halter des Fahrzeugs die Chance, sich zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu äußern. Dafür wird ein Anhörungsbogen verschickt. Diesen müssen Sie nicht ausfüllen, da Sie sich nicht selbst belasten müssen. Nur zur Korrektur falscher Angaben über Ihre Person sind Sie verpflichtet. Da bei fast allen Delikten im Verkehr die Fahrerhaftung gilt, können Sie hier außerdem den Namen desjenigen angeben, der zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug gefahren ist, falls Sie es nicht selbst waren.

    Erst danach geht der eigentliche Bußgeldbescheid an Sie zu. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen können Sie nun Einspruch einlegen. Nach Verstreichen der Frist wird der Bescheid rechtskräftig – dann müssen Sie zwingend das Bußgeld bezahlen und eventuell Ihren Führerschein vorübergehend abgeben.

    Viele Bußgeldbescheide erweisen sich allerdings als fehlerhaft. Schuld daran sind meist ungenaue Messmethoden. Doch auch missachtete Formvorschriften führen schnell dazu, dass ein Bußgeldbescheid unwirksam wird. Vor allem dann, wenn hohe Bußgelder, Fahrverbote oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis durch zu viele Punkte drohen, lohnt sich ein Einspruch. Hilfe durch Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in München ist Gold wert. Wir beraten Sie schnell und unverbindlich. Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, helfen wir dabei, das Schlimmste abzuwenden.

    Wie hilft Ihr Anwalt für Verkehrsrecht bei Ordnungswidrigkeiten?

    Viele Vergehen im Straßenverkehr sind mit einer Verwarnung oder einem kleinen Bußgeld erledigt. Allerdings sind die Grenzen hin zu hohen Bußgeldern und Fahrverboten fließend. Wenige km/h zu viel entscheiden oft schon darüber, ob es "nur" bei einer Geldbuße bleibt oder ob sogar der Führerschein für einen Monat weg ist.

    Viele Menschen sind auf ihr Auto angewiesen. Für die tägliche Fahrt zur Arbeit, zur Kinderbetreuung oder zum Einkaufen ist der Nahverkehr vielerorts einfach nicht gut genug ausgebaut. Auch das Organisieren einer zuverlässigen Mitfahrgelegenheit ist nicht immer möglich. Kurzum: Der Verlust des Führerscheins kann existenzbedrohend sein. So zieht der Bußgeldbescheid deutlich höhere Kosten nach sich als die zu entrichtende Geldsumme.

    Laut Schätzungen erweist sich allerdings jeder dritte Bußgeldbescheid als fehlerhaft. Veraltete Messmethoden, Formfehler oder die Verjährung nach bereits drei Monaten führen dazu, dass die Bescheide nicht mehr durchsetzbar sind. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht helfen wir Ihnen. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und fechten ihn bei Fehlern an. So erreichen wir, dass auf Sie keine Konsequenzen warten oder diese zumindest abgemildert werden. Auf der Schwelle zum Fahrverbot verhilft Ihnen unsere Arbeit zum günstigen Ausgang.

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